Schutzrechte

Ihre Ideen und Entwicklungen werden von uns detailliert in Hinblick auf schutzwürdige Aspekte zusammen mit Ihnen untersucht. Im Anschluss daran stellen wir Ihnen die Strategie für einen optimalen Schutz vor.

Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen als technische Schutzrechte erstellen wir die Anmeldung bestehend aus Ansprüchen, der Beschreibung und rechnerunterstützt die zugehörigen Zeichnungen.

Eine Recherche nach dem Stand der Technik bringt Klarheit hinsichtlich der Neuheit und der Erfindungshöhe Ihrer Erfindung.

Auch bei Verletzung Ihrer Schutzrechte, bei Einsprüchen oder bei Nichtigkeitsverfahren werden Sie von uns engagiert vertreten.

Für Designanmeldungen sind wir in der Lage, entsprechende Darstellungen des Designs rechnerunterstützt auch in 3D zu erstellen. Selbstverständlich können auch Recherchen zum vorbekannten Formenschutz durchgeführt werden.

Bei Markenanmeldungen wird zunächst geprüft, ob die Marke die Kriterien für die Registrierung erfüllt. Grundsätzlich findet eine Recherche nach älteren Rechten statt, um soweit möglich Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Die Ausarbeitung des Warenverzeichnisses erfolgt in Absprache mit Ihnen. Auch im Falle von Widersprüchen vertreten wir Sie gern.

Von der Idee über die Erstellung der Anmeldeunterlagen bis zur Erteilung eines Schutzrechts begleiten wir Sie als verlässlicher Partner. Vertreten werden Sie von uns auch bei Einsprüchen, Widersprüchen, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren.

Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur die umfassende Beratung bei deutschen Schutzrechten; vielmehr liegt unsere Kernkompetenz auch in der Erwirkung von Schutzrechten im Ausland, sei es regional über das Europäische Patentamt, das „Amt der EU für geistiges Eigentum“ (EuIPO) oder international über die WIPO in Genf sowie national über Korrespondenzanwälte in den einzelnen Ländern.

Ferner arbeiten wir für Sie Verträge aus, insbesondere Lizenzverträge, Vorrechts- bzw. Koexistenzvereinbarungen und Geheimhaltungsvereinbarungen. Weiterhin umfasst unser Leistungsspektrum die Übersetzung von Schutzrechten, Beratung in Bezug auf das Arbeitnehmererfindergesetz, Gebührenüberwachung, Gutachten, sowie die Überwachung auf Schutzrechte Dritter.

Gewerbliche Schutzrechte

Es ist allen gewerblichen Schutzrechten gemeinsam, dass deren Inhaber ein Verbietungsrecht Dritten gegenüber hat. Ein erteiltes oder eingetragenes Schutzrecht ist nicht identisch mit einer exklusiven Verwendung, da die technische Lösung in andere Schutzrechte eingreifen kann oder von diesen abhängig sein kann. Eine vom Patentinhaber nicht erlaubte Nutzung ist ausgeschlossen. Sollten Verletzungshandlungen bekannt werden, so kann der Schutzrechtsinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Patent

Patente stellen Schutzrechte dar, die von nationalen und/oder internationalen Patentämtern geprüft und für einen befristeten Zeitraum erteilt werden. Die maximale Schutzdauer beträgt in Deutschland und vielen anderen wichtigen Industrienationen 20 Jahre. Patentiert werden kann nicht die Idee oder die Aufgabenstellung als solche, sondern lediglich die konkrete Lösung des Problems mit technischen Mitteln. Bei diesen „technischen Mitteln“ kann es sich um Vorrichtungen und/oder Verfahren handeln. Patente genießen in nahezu allen Ländern der Welt staatlich garantierten Schutz. Zur Vereinfachung gibt es für europäische und weltweite Anmeldungen vereinheitlichte Verfahren vor dem European Patent Office (EPO) in München oder Den Haag bzw. vor der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf. Seit kurzem kann aus einem Europäischen Patent ein einheitlicher Schutz für eine Vielzahl von europäischen Ländern beantragt werden, dessen Rechtsbeständigkeit vor dem United Patent Court einheitlich verhandelt werden kann.

>> Erfahren Sie hier mehr über das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPG)

Gebrauchsmuster

Bei Gebrauchsmustern handelt es sich im Gegensatz zu Patenten um ungeprüfte Schutzrechte, die lediglich bei den Patentämtern registriert werden. Dadurch wird eine schnelle Schutzentfaltung für die registrierte Erfindung ermöglicht. Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Dem Gebrauchsmusterschutz sind lediglich Vorrichtungen, jedoch keine Verfahren zugänglich. Die Anforderungen an Neuheit und Erfindungshöhe sind etwas niedriger als bei Patenten Diese Sonderform des technisch orientierten Schutzrechtes ist nicht in allen Ländern existent. Es gibt damit auch keine europäisch oder weltweit einheitlichen Anmeldeverfahren.

Marken

Marken und andere damit vergleichbare Kennzeichen (z.B. geographische Herkunftsangaben) dienen der Identifizierung und Kommunikation bzw. der Zuordnung der Waren und Dienstleistungen zu einem Unternehmen und werden hauptsächlich im Marketing verwendet. Neben Wortmarken, Bildmarken, Kombinationsmarken, Farbmarken oder Positionsmarken gibt es weitere Sonderformen der Marken. Eine Anmeldung und Eintragung ist hier ebenfalls national (z.B. in DE), regional (z.B. in der EU) oder begrenzt international (z.B. als IR-Marke) möglich. Für die Anmeldung einer Marke ist die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis notwendig, das den Schutzumfang der Marke definiert.

Design oder Geschmacksmuster

Das Design oder Geschmacksmuster ist das Schutzrecht für Formgebung auf ästhetischem Gebiet und kann eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz eines Produktes sein, das mit Patenten, Designs und Marken umfassend geschützt ist. Der Designschutz kann mit einer dreidimensionalen Marke oder Formenmarke ergänzt werden.

Fördermöglichkeiten

Für Kleinstunternehmen, Einzelanmelder und KMU´s gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die Amtsgebühren für Anmeldung, Recherche, Prüfung, Benennung von Staaten, Erteilung und Jahresgebühr zumindest anteilig gefördert zu bekommen. Manche Förderungen sind zeitlich begrenzt oder im Förderbudget beschränkt. 

Hier können wir Sie gerne auf Anfrage informieren.