Entwickeln von Schutzrechtsstrategien
Die Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie orientiert sich an den Produktionsstandorten und den Märkten des zugehörigen Produkts. Hier sind die Produktionsstandorte und Märkte der Wettbewerber zu beachten, denn es handelt sich bei Schutzrechten um ein Verbietungsrecht Dritten gegenüber. Bei Basisinnovationen ist der Aufwand für einen Schutz natürlich deutlich höher als bei Vorrichtungs- oder Verfahrenspatenten mit geringer Monopolwirkung. Bei Verfahrensschutzrechten können diese gegen die Nutzung durch potentielle Kunden wirken! Auch der Produktlebenszyklus ist mitentscheidend für die Anmeldestrategie, nämlich wie angemeldet wird, mit welcher Priorität die Anmeldungen verfolgt werden, in welchem Umfang und wie lange. Manchmal ist es sinnvoll, interne Details nicht zum Schutzrecht anzumelden und damit zu veröffentlichen. Diese Nichtanmeldung von Know-how kann trotzdem so abgesichert werden, damit in zukünftigen Jahren Wettbewerberschutzrechte dieses Know-how auf nationaler Ebene nicht blockieren.
Neben dem Anmeldevorgang gehört zu einer Schutzrechtsstrategie auch die Verankerung in der Organisation des Unternehmens. Es muss geklärt werden, wer die Überwachung der Wettbewerber auf mögliche Schutzrechtsverletzungen übernimmt. Hierfür sind oft die Entwickler und der Vertrieb geeignet. Den beteiligten Personen ist daher im Rahmen einer ersten Schulung eine Darstellung des IP-Portfolios zu übergeben, so dass ähnliche Lösungen im Markt den Verantwortlichen zumindest mitgeteilt werden. Hierzu gehört auch eine Überwachung der Wettbewerberschutzrechte, um deren Aktivitäten im IP-Bereich intern zu kommunizieren. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass aktuelles Know-how nicht das Unternehmen verlässt. Die IT-Abteilung hat dafür eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen, die verhindert, dass ein unbefugter Datenabfluss erfolgen kann. Auch die Personalabteilung ist mit den entsprechenden Arbeitsverträgen und einer frühzeitigen internen Information an die Verantwortlichen in der Pflicht, einen Know-how-Abfluss zu verhindern.
Bei allen diesen Punkten können wir Sie mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen.
Mit einer Schutzrechtsstrategie definieren Sie eine interne Vorgehensweise, welche Ideen mit welchem Aufwand in welchen Ländern angemeldet werden. Darüber hinaus wird auch die Vorgehensweise im Fall einer Kollision mit einem Wettbewerber geklärt, ob beispielsweise das eigene Recht unbedingt durchgesetzt wird, oder auch die Vergabe von Lizenzen möglich ist.